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Ausländerrecht

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Vorab folgende Hinweise (aus aktuellem Anlass) :

Die "Bleiberechtsregelung" für bisher nur geduldete Ausländer/innen vom 17.11.2006 können Sie in vollem Wortlaut auf der Seite des Hessischen Flüchtlingsrats und der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen über unsere Links nachlesen. Eine kurze Zusammenfassung findet sich auf unserer Seite "Aktuelles", Unterseite "Nachrichten" und ein Kommentar auf der Unterseite "Stellungnahmen, Kommentare" !

  Inzwischen ist die Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz vom 17,11.2006 durch eine hiervon zum Teil abweichende Regelung im Änderungsgesetz zum "Zuwanderungsgesetz" vom 29.8.2007 ( §§ 104 ff Aufenthaltsgesetz ) ersetzt worden, s. dort über Link zum Flüchtlingsrat Berlin. 


Eine nahezu erschöpfende Darstellung der Gesetzgebung auf dem Gebiet des Ausländerrechts, des Asylrechts und des Sozialrechts finden Sie auf den Seiten des Flüchtlingsrats Berlin (über" Link" zu erreichen !) Das Gleiche gilt auch für andere Rechtsgebiete wie Staatsangehörigkeitsrecht, Familienrecht usw.
Ebenfalls sehr informativ und teilweise mit mehrsprachigen Erläuterungen versehen sind die Seiten der "Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen" - AGAH - die ebenfalls über unsere Links zu erreichen sind. Auf der Eingangsseite der AGAH die Rubrik "Themen" anklicken, danach die Bezeichnung "Recht", worauf eine Auswahl von Rechtsgebieten ermöglicht wird, wie z.B. Aufenthaltsrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Sozialrecht usw.

Umfassende Informationen und eine umfangreiche Entscheidungssammlung der Gerichte zum Asylrecht können auf den Seiten des "Informationsverbundes Asyl" nachgelesen werden (über unsere Links) !