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Diskussion zum Zuwanderungsgesetz

Zur Diskussion um das neue „Zuwanderungsgesetz“ :

Sachstand : 2003 !

Mit Entsetzen haben wir das unwürdige parteipolitische Gezerre um Menschenrechtsstandards, um sogenannte Konzessionen an die eine oder andere Seite und schließlich das von Herrn Müller aus dem Saarland eingestandene Theater im Bundesrat verfolgt. Die Debatte wird in der Öffentlichkeit völlig falsch geführt. Es wird der Anschein erweckt, als ob es darum geht, ein zumindest halbwegs passables und fortschrittliches Gesetz gegen die in der Tat reaktionäre Haltung der CDU/CSU zu verteidigen. Die grundsätzlichen Bedenken der humanitären Organisationen fallen dabei buchstäblich unter den Tisch.

Das Zuwanderungsgesetz erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine grundlegende, im Sinne von mehr Menschlichkeit verstandene Reform des Ausländer-und Asylrechts und für eine Abkehr von der Politik der Abschottung Deutschlands und Europas.

Es steht in der menschenrechtswidrigen Kontinuität und Tradition des bisherigen Ausländergesetzes und des kläglichen Restbestands an Asyl“recht“ !

Allein deshalb ist es abzulehnen !

Aber nicht nur das :

Das Gesetz greift noch mehr als die geltenden Gesetze in elementare Grundrechte ein :

  • Kinder dürfen nur noch bis zum Alter von zwölf Jahren zu ihren Eltern in Deutschland nachziehen.
  • Neue Aufenthaltsverweigerungs- und Ausweisungsgründe werden geschaffen, die  so unbestimmt sind, daß auch nur politisch mißliebige Ausländer und Ausländerinnen willkürlich betroffen sein können („Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“, „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“ - ohne diesen Begriff zu definieren).
  • Das Gesetz beseitigt die letzten Reste an Datenschutz;
  • es erlaubt und erfordert  die Weitergabe von Daten auch an die Geheimdienste, die wiederum mit ausländischen Geheimdiensten zusammenarbeiten.
  • Das Gesetz ermöglicht die Einrichtung von „Ausreisezentren“, ein anderes Wort für „Internierungslager“, in die alle Ausreisepflichtigen eingewiesen werden sollen.
  • Dies sind nur einige wenige Kritikpunkte von vielen.

Die Mitgliederversammlung der VDAS hat erklärt : Das Zuwanderungsgesetz bringt keine Reform im Sinne von mehr Menschlichkeit. Es ist eine „Reform-Ruine“, wie PRO ASYL zutreffend feststellt.

Vereinigung Deutsch-Ausländische Solidarität (VDAS) Rüsselsheim  2003