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Pressemitteilungen
Der Vorstand hat am 29.4.2019 die folgenden Grundsätze beschlossen und den Beschluss den Medien mitgeteilt :
Grundsätze einer fortschrittlichen Migrations-und Friedenspolitik :
Asylrecht ungeschmälert erhalten.
Schaffung sicherer legaler Fluchtwege.
Dublin –III- Verordnung aufheben und durch eine Neuregelung ersetzen.
Humanitäre Grundsätze im Asylverfahren beachten.
Soziale Sicherheit für alle ist Voraussetzung für die Akzeptanz des Asylrechts.
Ursachen der Migration angehen.
Militärische Konfrontation vermeiden durch Friedenspolitik.
Asylrecht ungeschmälert erhalten !
Artikel 16a Absätze 2 bis 5 des Grundgesetzes*) (Einschränkungen des Asylrechts) sind zu streichen. Unberührt bleibt lediglich Absatz 1 :
„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“
Schaffung sicherer legaler Fluchtwege
durch
eine „internationale“ Lösung :
Um das Sterben der Flüchtlinge auf den Meeren zu beenden, fordern wir die Schaffung legaler Fluchtwege
durch Einrichtung von regelmäßigen Fährverbindungen, welche die Menschen direkt in Aufnahmezentren auf dem europäischen Festland bringen. In diesen Zentren unter der Regie der EU sollen Vorprüfungen der Einzelfälle stattfinden, die bei Schlüssigkeit des Vorbringens die Weiterleitung zur endgültigen Entscheidung in ein europäisches Land zur Folge haben. Auf dem Landweg an den Grenzübergängen Türkei -Griechenland Bulgarien und Ukraine/Polen, Russland/baltische Länder/Finnland sollen entsprechende Regelungen getroffen werden. Alle Asylbewerber/innen und Flüchtlinge sollen verpflichtet werden, die EU-Aufnahmezentren zu durchlaufen. Internationale Organisationen wie der UNHCR sind zur Steuerung des Verfahrens in den Drittländern zu gewinnen.
„Dublin-III-Verordnung“**) muss grundlegend verändert oder durch eine Neuregelung ersetzt werden.
(dies ist die Folge aus dem Obengesagten)
Aufgabe der Bundesregierung ist es, in Verhandlungen mit der EU die entsprechenden
Änderungen insbesondere des „Dublin“Verfahrens oder eine Neuregelung durchzusetzen.
Für den Fall des Scheiterns der „internationalen Lösung“ :
Sollte das beschriebene „internationale“ Verfahren in absehbarer Zeit nicht durchsetzbar sein oder sollte die grundlegende Neuordnung des Verfahrens überhaupt nicht in Angriff genommen werden, fordern wir die Einführung regelmäßiger Kontrollen an den deutschen Grenzen und die Errichtung von grenznahen, in der Regie des Bundes betriebenen Aufnahmezentren, in denen Schlüssigkeitsprüfungen des Vorbringens der Flüchtlinge stattfinden, die bei positiver Perspektive zur Weiterleitung in ein deutsches Bundesland führen. Im gegenteiligen Fall wird das Verfahren an Ort und Stelle bis zur abschließenden Entscheidung weiter geführt. Alle Asylbewerber/innen und Flüchtlinge sollen verpflichtet werden, diese Zentren zu durchlaufen.
Humanitäre Grundsätze im Asylverfahren beachten !
Auch unter dem Eindruck der Wahlerfolge für die AfD darf es nicht dazu kommen, dass in Asylverfahren vermehrt unzulässige Praktiken einreißen und Abschiebungen in noch brutalerer Form vorgenommen werden. Es ist und bleibt unzulässig, schutzsuchende Menschen in die Konsulate der Verfolgerländer zur Passbeschaffung zu schicken oder sie zu verpflichten, an Gesprächen über Rückkehrhilfen teilzunehmen. Es stellt auch eine Menschenrechtsverletzung dar, schwerkranke Menschen aus Krankenhäusern heraus abschieben zu wollen.
Es geht nicht an, Berater und Beraterinnen zu kriminalisieren, wenn diese ihre Schützlinge vor der Möglichkeit einer bevorstehenden Abschiebung warnen.
Soziale Sicherheit für alle ist Voraussetzung für die Akzeptanz des Asylrechts !
In Zeiten neoliberaler Misswirtschaft ist klar, dass es soziale Sicherheit für alle nicht geben kann und folglich Vorbehalte großer Teile der Bevölkerung gegen Masseneinwanderung verständlich sind. Wir fordern von der Bundesregierung, die soziale Situation breiter Schichten der Bevölkerung in puncto Mindestlohn, gerechter Besteuerung, Mindestrente, Versorgung mit Wohnraum usw. zu verbessern. Bevor aber der Übergang von der jetzigen Wirtschaftsordnung zur wahrhaft ökosozialen und demokratischen Weltwirtschaftsordnung gelingt, können wir nur auf unsere Vorschläge zur wirksamen Grenzkontrolle (entweder an europäischen oder nationalen Grenzen) und zur Errichtung der Aufnahmezentren verweisen, welche den Eindruck einer bedrohlichen Masseneinwanderung nicht entstehen lassen.
Ursachen der Migration
Die Ursachen sind vielfältig : Politische, religiöse Verfolgung, Diskriminierung verschiedenster Art, Drohung mit Todesstrafe und Folter, Existenzvernichtung wegen ständiger Missernten infolge fortschreitender Überschwemmungen oder Dürreperioden, kriegerische Auseinandersetzungen usw. Einige der Gründe ( z.B. vermutete Folgen des Klimawandels, Fehler in der Wirtschaftspolitik…) sind bisher noch nicht in internationalen Verträgen und Abmachungen genannt, die sich mit der Pflicht der Vertragspartner zur Aufnahme von Flüchtlingen befassen. Wir sind der Auffassung, dass diese Phänomene wirksam nur im Rahmen einer grundlegenden Veränderung der Weltwirtschaftsordnung angegangen werden können.
Militärische Konfrontation vermeiden durch Friedenspolitik !
Kriege sind die häufigsten und brutalsten Ursachen für Migration und Flucht und können durch eine konsequente Friedenspolitik vermieden werden.
So sind auch in jüngster Zeit die Fluchtbewegungen aus Syrien, Afghanistan, dem Irak, Sudan, Eritrea, Ukraine Folgen der Kriege in den betreffenden Regionen.
Die Kriegssituation und die militärische Konfrontation sind nicht beendet, sondern latent gefährlich bis hin zur Gefahr eines Weltkriegs zwischen den Atommächten.
Wir müssen feststellen, dass die Bundesrepublik Deutschland Teil der westlichen Militärallianz gegen Russland und in Syrien Bürgerkriegspartei gegen die Regierung Syriens und gegen deren Bündnispartner Russland ist. Sowohl in Europa als auch im Nahen Osten unterstützt die Bundesregierung in völkerrechtswidriger Art und Weise das aggressive Vorgehen der NATO, insbesondere der USA gegen Russland durch die Einbeziehung der Länder der ehemaligen Sowjet-Union in die westliche Militärallianz, durch die Unterstützung des nationalistischen Putsches in der Ukraine, die Verlegung von Truppen an die russische Grenze, durch die Missachtung des Willens der Bevölkerung der Krim und der Ostukraine, durch die Unterstützung von Rebellengruppen in Syrien, die ihrerseits enge Verbindungen zu islamistischen Terrorgruppen haben, durch Waffenlieferungen an Länder des Nahen Ostens, die wiederum islamistische Terrorgruppen beliefern usw.
In dieser Situation einer unmittelbaren Konfrontation der Atommächte USA und Russland an der russischen Grenze und in Syrien genügt unter Umständen ein unbedachtes Wort des Führers der „Freien Welt“, Donald Trump, den Weltkrieg auszulösen.
Was liegt näher, als die Kontrahenten USA und Russland voneinander zu trennen ? Eine neutrale Zone zwischen den Atom-Riesen zu schaffen ? Und dabei mit Deutschland anzufangen ?
Wir schlagen daher vor, dass die Bundesrepublik Deutschland aus der NATO und aus allen übrigen Militärstationierungsverträgen ausscheidet !
Dieser Schritt soll der Anfang sein für eine militärische Neutralisierung der gesamten Europäischen Union.
Sowohl Deutschland als auch die EU insgesamt sollten in Zukunft gleich gute Beziehungen zu Russland und den USA haben. Die berechtigten Sicherheitsinteressen Russlands, der EU-Länder und der USA müssten dabei volle Berücksichtigung finden.
In diesem Geist können auch die Kriege im Nahen Osten beendet werden.
Die BRD darf nicht länger Bürgerkriegspartei sein, sondern sollte in einer konzertierten Aktion mit Russland, den USA, der syrischen Regierung, der Türkei, dem Iran, Israel und den Vertretern / Vertreterinnen von Rojava einen Friedensvertrag und die neue demokratische Friedensordnung für Syrien erarbeiten.
Dieses Verfahren würde den syrischen Flüchtlingen die besten Perspektiven für eine Rückkehr eröffnen.
Die vorstehenden Beschlüsse zur Migrations- und Friedenspolitik wurden in der Jahreshauptversammlung und in der Nachfolgeversammlung am 16.4.2019 gefasst.
Rüsselsheim, den 29.4.2019
Im Namen des Vorstands der VDAS :
Otto Jaenisch, Geschäftsführer
*Art. 16a Abs. 2-5 Lauten :
"(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen."
**) Dublin III VO : Die sogenannte Dublin-III-Verordnung vom 26.06.2013 legt Regelungen zur Bestimmung des Mitgliedstaates fest, der für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Dies erfolgt im sog.
"Dublin-Verfahren". Die Verordnung ist am 19.07.2013 in Kraft getreten und hat damit die Dublin-II-Verordnung (343/2003) abgelöst. Sie gilt in den Staaten der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.
Der Vorstand der VDAS hat zu den Ereignissen um Syrien am 17.4.2018 die folgende Erklärung abgegeben :
Wir verurteilen die verbrecherische Kriegspolitik der USA, von Großbritannien und Frankreich in Syrien sowie die Zustimmung der Bundeskanzlerin und anderer Bundesminister hierzu.
Zur Begründung verweisen wir auf die Stellungnahme von Mitgliedern des wissenschaftlichen Beirats von attac vom 15.4.2018 - siehe unten und im Anhang - , der wir uns vollinhaltlich anschließen.
Statt Sanktionen gegen Russland und Syrien zu verhängen, sollte es die Aufgabe einer verantwortungsvoll agierenden Bundesregierung sein, die verzweifelten Bemühungen dieser beiden Länder um die Beseitigung des islamistischen Terrors und die Schaffung einer menschenwürdigen, demokratischen Ordnung zu unterstützen. Dies wäre dann auch im Interesse und zum Wohl der nach Europa geflüchteten Menschen, die sich leichter entscheiden könnten, wo sie die Zukunft ihrer Familien sehen. Ein solches Verhalten würde Europa Einfluss bei der Gestaltung eines demokratischen Syriens sichern.
Rüsselsheim, den 17.4.2018
Dem Leitungsteam der VDAS gehören an : Yeter Ayboga, Jutta Duchmann, Otto Jaenisch, Guido Casu, Maria da Conceicao Guerreiro Benvinda, Christel Göttert, Dr. José Ramírez Voltaire, Heinz König
www.vereinigung-deutsch-auslaendische-solidaritaet.de
Stellungnahme von Mitgliedern des wissenschaftl. Beirats von Attac Deutschland; Berlin, 15.04.2018
Wir verurteilen die Ausweitung der verbrecherischen Kriegspolitik von USA, Großbritannien und Frankreich auf dem syrischen Territorium mit Zustimmung der Bundeskanzlerin
Die massive Schuldzuweisung der USA und ihrer Verbündeten an die Adresse der syrischen und russischen Präsidenten Assad und Putin nach dem mutmaßlichen Giftgaseinsatz im syrischen Duma sowie die jüngsten Militäreinsätze, verbunden mit der Kriegsdrohung des US-Präsidenten Trump gegen Russland erwecken den Eindruck einer von langer Hand geplanten Inszenierung zur Vorbereitung eines in letzter Konsequenz gegen Russland gerichteten Krieges, der in einen unkontrollierbaren globalen Flächenbrand einzumünden droht.
Wir sind äußerst empört und besorgt über den verantwortungslosen Umgang nicht zuletzt der Bundesregierung angesichts ihrer leichtfertigen Unterstützung der Position der Regierungen in Großbritannien, Frankreich und den USA. Anstatt auf diese mäßigend Einfluss zu nehmen, gießt sie Öl in das Feuer.
Wir erklären: Giftgaseinsätze sind Kriegsverbrechen. Diese müssen vor dem Haager Tribunal mit entsprechenden Konsequenzen verhandelt werden. Jedwede kriegerische Handlungen auf Grund von Mutmaßungen durch einen Staat oder ein Bündnis von Staaten stellen selbst ein Kriegsverbrechen dar. Sie gehören ebenfalls vor das UN-Kriegsverbrecher-Tribunal.
Wir verurteilen die Haltung der deutschen Bundesregierung im aktuellen Konflikt:
- Es ist politisch unverantwortlich, dass die Bundeskanzlerin und der Außenminister sich im Skripal-Fall die Schuldzuweisungen der britischen Regierung gegen Russland zu eigen gemacht haben.
- Es ist ein Skandal, wenn der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag, Norbert Röttgen, öffentlich und bisher unwidersprochen kundtut, dass „Unschuldsvermutung und rechtstaatliche Verfahren nur für innerstaatliche Strafverfahren“ gelten und „die Übertragung rechtsstaatlicher Grundsätze auf internationale Beziehungen wirklich Unsinn“ sei. Herr Röttgen wirft damit sämtliche auf Grund der Nazi-Kriegsverbrechen entwickelten UN-Regeln, -Verfahren und -Institutionen, wie den Haager Gerichtshof und die Menschenrechtkonvention, ja das Völkerrecht insgesamt, über Bord.
- Es ist nicht nachvollziehbar, wenn Frau Merkel sich faktisch hinter Trump, den unberechenbaren US-Präsidenten, stellt und behauptet, „die Evidenz, dass dort Chemiewaffen eingesetzt wurden," sei "sehr, sehr klar und sehr deutlich", um dann indirekt Assad und Putin für den angeblichen Giftgaseinsatz in Syrien verantwortlich zu machen. Es ist nicht hinnehmbar, dass sie die Mitwirkung der Bundesrepublik an einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg ankündigt.
- Wir verlangen von der Bundesregierung, sich von der Politik der Regierungen in Großbritannien, Frankreich und den USA, die den Weltfrieden aufs Äußerste bedrohen, klar zu distanzieren und deutsche AWACS-Flugzeuge im Rahmen der US-geführten „Anti-IS-Allianz“ sofort zurückzubeordern.
- Wir fordern die Bundesregierung und das deutsche Parlament eindringlich auf, die Rüstungsausgaben unter keinen Umständen zu erhöhen und darauf hinzuwirken, dass der NATO-Beschluss zu ihrer Erhöhung auf zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts ersatzlos zurückgenommen wird.
V.i.S.d.P.: Prof. Dr. Mohssen Massarrat, Mohssen(dot)Massarrat(at)uos(dot)de, Tel: 0176-96746309
UnterzeichnerInnen:
Prof. Dr. Michael Brie, Prof. Dr. Wolfgang Däubler, Prof. Dr. Peter Herrmann, Prof. Dr. Rudolf Hickel, Dr. Fritz Storim, Prof. Dr. Michael Schneider, Prof. Dr. Mohssen Massarrat, Prof. Dr. Christoph Butterwegge, Prof. Dr. Armin Bernhard, Prof. Dr. Frigga Haug, Prof. Dr. Wolfgang Fritz Haug, Dr. Werner Rügemer, Prof. Dr. Wolfgang Neef, Prof. Dr. Frieder Otto Wolf, Prof. Dr. Stefan Bestmann, Dr. Lydia Krüger, Prof. Dr. Rudolph Bauer, Prof. Dr. Birgit Mahnkopf, apl. Prof. Dr. Nico Paech, Prof. Dr. John Neelsen, Prof. Dr. Ulrich Duchrow, Prof. Dr. Ingrid Lohmann, Dr. Lutz Mez, Prof. Dr. Ulrich Brand, Prof. Dr. Klaus Meschkat, Dr. Thomas Sablowski, Dr. Josef Berghold, Prof. Dr. Jörg Reitzig, Prof. Dr. Norman Paech
Pressemitteilung der Vereinigung Deutsch-Ausländische Solidarität e.V. (VDAS) 23.2.2018
DAS MENSCHENRECHT AUF SCHUTZ VON EHE UND FAMILIE IST UNTEILBAR !
Art. 6 Grundgesetz : "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung."
ES GEWÄHRT UNTERSCHIEDSLOS ALLEN MENSCHEN GEGENÜBER DEM STAAT UNTER ANDEREM EINEN RECHTSANSPRUCH AUF FAMILIENZUSAMMENFÜHRUNG !
Der Vorstand der Vereinigung Deutsch-Ausländische Solidarität (VDAS) hat die Vorlage des Entwurfs einer Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU und SPD sowie die Entscheidung dieser Parteien im Bundestag am 1. Februar 2018 zum Anlass genommen, die Öffentlichkeit darüber zu informieren, dass Deutschland dabei ist, eine Menschenrechtsverletzung zum Gesetz zu erheben.
Nach dem Gesetzesbeschluss wird die zweijährige Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen*, die am 16.3. ausläuft, bis 31.7. 2018 verlängert. Ab 1. August entfällt jeglicher Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung; es sollen danach lediglich aus "humanitären Gründen" monatlich insgesamt 1000 Ehegatten und KInder subsidiär Geschützter* Aufenthaltserlaubnis erteilt werden können. Eine weitere bereits seit langem existierende "Härtefallregelung" der §§ 22/23 Aufenthaltsgesetz soll "hinzukommen" (!) In gleicher Weise wird diese Materie im Koalitionspapier abgehandelt ( Seite 104 Zeile 4868 ff ).
*subsidiär Schutzberechtigte sind Menschen, denen im Herkunftsland ernsthafter Schaden durch Kriegshandlungen, durch Folter usw. droht, die aber nicht individuell politisch oder religiös ... verfolgt sind.
Ein Menschenrecht wird zum "Gnadenakt" der Obrigkeit degradiert und mit einer "Obergrenze" versehen!
Das ist unerträglich und müsste allein schon zum Scheitern der GROKO führen, liebe Mitglieder der SPD !
Unser Protest gilt aber nicht nur den Versuchen der GROKO-Macher, die Familienzusammenführung zu Migranten zu behindern oder zu verhindern, sondern auch den Bestrebungen, alle ohne erforderliches Visum einreisende Migranten in so genannten "ANKER-Einrichtungen" zu konzentrieren. "ANKER" steht für : Ankunft, Entscheidung, Rückführung - das heißt : alle Migranten sollen für die gesamte Dauer des Asylverfahrens im Aufnahmelager bleiben und erst nach der Endentscheidung auf die Kommunen verteilt werden oder abgeschoben werden. ( sieh Seite 107 Zeile 4994 des Koalitionspapiers) Das würde in der Praxis eine jahrelange Verweildauer im Lager auch für Familien bedeuten, selbst wenn die GROKO-Macker meinen, "in der Regel seien es 18 Monate für Erwachsene oder sechs Monate für Familien" !
Es ist uns unverständlich, wie zivilisierte Menschen in unserem demokratischen und sozialen Rechtsstaat auf die Idee kommen können, jahrelanges Lagerdasein* für an den Grenzen ankommende Flüchtlinge, Asylbewerber/innen oder auch"nur" Arbeitssuchende verhängen zu wollen !
*Wir plädieren dagegen für Aufnahmezentren, in denen lediglich registriert wird und eine Schlüssigkeitsprüfung des Vorbringens der Migranten stattfindet. Danach erfolgt in jedem Fall die Verteilung auf Länder, Kreise und in jeweils geeignete Einrichtungen. Das Verfahren muss in drei Monaten abgeschlossen sein
Wir protestieren aufs Schärfste gegen Versuche, an den Grenzen ankommende schutzsuchende Menschen für die gesamte Dauer des Asylverfahrens in einem Lager festzuhalten. Das von der im Entstehen begriffenen GROKO vorgesehene "Grenzregime" ist unmenschlich und verfassungsrechtlich unzulässig.
Rüsselsheim, den 23.2.2018
Der Vorstand der VDAS: Yeter Ayboga, Jutta Duchmann, Otto Jaenisch, Guido Casu, Maria Guerreiro Benvinda, Dr. José Ramírez Voltaire, Heinz König
www.vereinigung-deutsch-auslaendische-solidaritaet.de
An Mitglieder und Freunde, Freundinnen der
Vereinigung-Deutsch-Ausländische-Solidarität (VDAS) !
Hallo allerseits,
den 35. Jahrestag der Gründung am 11. August 2017 hatten wir zum Anlass einer Vorstandssitzung mit Gästen genommen. Zur Vorbereitung dieses Treffens dienten unter anderem die im Anhang beigefügten "Erinnerungen" an die Gründerzeit der VDAS.
Der Rückblick auf die 1980/90iger Jahre mit ihrer Vorgeschichte der massenhaften Anwerbung billiger Arbeitskräfte aus dem Ausland, die zunächst in menschenunwürdiger Art und Weise kaserniert und isoliert worden waren, ist nach unserer Auffassung wichtig zum Verständnis dessen, was wir heute erleben, wenn wir hören, dass viele der Einwanderer, sogar ihre Kinder und Kindeskinder sagen : "Man wird nie wirklich Deutscher !" Hat es neben anderen Faktoren auch damit zu tun, dass jahrzehntelang die deutsche Politik und die Praxis der Behörden ihnen zu verstehen gegeben hat, dass sie nicht "dazu" gehören, dass Familienzusammenführung erschwert bis unmöglich gemacht wurde, dass brutale Menschenrechtsverletzungen durch Zuzugsverbote oder Abschiebungen nächster Angehöriger an der Tagesordnung waren ? Und mit vielen weiteren Schikanen ? Hat es damit zu tun, dass diese Erfahrungen sich als Trauma ins Gedächtnis ganzer Generationen eingebrannt haben? Diesen Fragen werden wir uns stellen müssen.
Am 11.8. hatten wir uns aber auch mit drei aktuellen Themen beschäftigt :
1. mit dem kürzlich in Kraft getretenen "Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht", dem scherzhaft so genannten "HAU-AB-Gesetz" Dieses betrifft hauptsächlich Terrorismus-verdächtige "Gefährder", enthält aber auch Bestimmungen, wonach dieselben rigorosen Abschiebemöglichkeiten auf unverdächtige, "normale" geduldete Personen angewendet werden können, z.B. Abschiebungen auch nach langjährigem Aufenthalt ohne jegliche Vorwarnung...
Wir protestieren gegen die durch nichts gerechtfertigte Ausdehnung umstrittener Praktiken auf unverdächtige Personen.
2. Uns wurde berichtet, dass Ausländerbehörden offenbar systematisch Asylbewerber, die sich noch im Verfahren, auch im Klageverfahren vor Gericht befinden, auffordern, die Konsulate des Verfolgerlandes aufzusuchen, um sich gültige Pässe zu besorgen. Eine abschließende Bewertung dieser Berichte hatten wir noch nicht vorgenommen, da wir eine konkrete Darstellung von Seiten der Betroffenen abwarten wollten. (Wir halten die Berichte für glaubhaft, da sie von verschiedenen Seiten (Hessen und Rheinland-Pfalz) bestätigt werden und wir dieses Vorgehen der Behörden aus den 1980/90iger Jahren kennen.) Eine rechtswidrige, verantwortungslose, menschenunwürdige Praxis !
3. Unser Vorstandsmitglied Dr. José Ramírez Voltaire lenkte unsere Aufmerksamkeit auf die "Weltkonferenz der Völker", die am 20. Juni 2017 in Tiquipaya, Bolivien stattgefunden hatte. Tausende Vertreter/innen sozialer Bewegungen, indigener Völker aus der ganzen Welt hatten sich auf Einladung von Staatspräsident Evo Morales versammelt und eine umfangreiche Resolution "Für eine Welt ohne Mauern" mit vielen Forderungen und Vorschlägen zur Lösung der Migrationsprobleme verabschiedet.
Leider reichte die Zeit nicht mehr, den Text im Detail zu erörtern. Es wird eine Fortsetzung der Diskussion geben.
Wir bedauerten - wie schon so oft, dass die "großen" Medien unserer westlichen Welt keine Notiz von Ereignissen dieser Art in den "Ländern des Südens" nehmen.
Liebe Freunde und Freundinnen,
wir würden uns sehr freuen, Eure Einschätzung der Migrationsgeschichte, ihrer Auswirkungen auf das Verhalten der Menschen heute und Eure Erinnerungen an die "Gründerzeit" der VDAS (falls Ihr dabei gewesen seid) zu erfahren !
Schreibt uns bitte per mail an :
vdas(at)gmx(dot)de
Herzliche Grüße
von
Otto Jaenisch
und vom Vorstand der
www.vereinigung-deutsch-auslaendische-solidaritaet.de
Die Gründung der Vereinigung Deutsch-Ausländische Solidarität
am 11. August 1982.
Welche politische und soziale Gegebenheiten in der BRD und speziell in Rüsselsheim haben uns veranlasst, diesen Schritt und manches andere in diesem Zusammenhang zu tun ?
Erinnerungen eines am Geschehen unmittelbar Beteiligten.
Das „Ereignis“, wovon hier die Rede ist, fällt in die Zeit eines Umbruchs : Die Ära des Wirtschaftsbooms der Nachkriegsjahre, der Rekordabsatzzahlen der Autoindustrie in den 1960/70iger Jahren, des massenhaften Bedarfs an Arbeitskräften war zu Ende gegangen. Die Modernisierung der Fabriken und der Arbeitsabläufe ließ zusätzlich die Beschäftigtenzahlen sinken. Außerdem wollten weder die Betriebe noch der Staat und die Städte die Folgekosten einer älter gewordenen „Gastarbeiterschaft“ tragen. Man hatte panische Angst vor der Familienzusammenführung zu diesen Arbeitern, vor einer Überflutung durch Massen von „Sozialschmarotzern“. Insbesondere die Türken hatten es den Strategen der CDU/CSU, FDP und großen Teilen der SPD angetan !
„Dämme gegen die Türkenflut“
(damit war hauptsächlich die Familienzusammenführung zu den „Gastarbeitern“ gemeint) sollten errichtet werden, schrieb die Boulevardpresse ganz im Sinne der Anfang der 1980iger noch in Opposition befindlichen CDU/CSU. Helmut Schmidt hatte mit seiner SPD/FDP-Koalition da bereits den Anfang mit einer erheblichen Einschränkung der Familienzusammenführung am 2. Dezember 1981 durch den Erlass zur „sozialverantwortlichen Steuerung der Familienzusammenführung“ gemacht. Eine perfide Bezeichnung für „Behinderung“ der Familienzusammenführung und in vielen Fällen eine Menschenrechtsverletzung durch Verstoß gegen Art.6 Grundgesetz. Helmut Kohl ( CDU ) ging nach seinem Coup zur Machtübernahme am 1. Oktober 1982 noch einen Schritt weiter und propagierte die „menschlich anständige Rückführung der Türken in ihre Heimat“. Die Vertreibung der „Gastarbeiter“ war damit de facto Regierungsprogramm und wurde sukzessive in Gesetzgebung und Praxis der Behörden umgesetzt. Logisch war, dass das rassistische Geschwätz vieler hochrangiger Politiker („Schleusen gegen die Flut errichten“) und ausländerfeindliche Stimmung in der Bevölkerung sich seit ca. 1980 gegenseitig hochschaukelten.
Industriestadt Rüsselsheim – sozialer Brennpunkt
Im Rüsselsheim der Jahre 1980 ff konzentrierte sich diese scheußliche Gemengelage in einer relativ kleinen Stadt mit ca.60.000 Einwohnern, davon 12.540* Nichtdeutsche, davon wiederum 3.390* „Gastarbeiter“ in den Ghettos der Opelwohnheime ! In dieser Stadt gab es – wie in Bundes-Landes- und Kommunalpolitik allgemein – nur wenige, die erkannten, dass aus den „Gastarbeitern“ längst Einwanderer geworden waren, die bereits 20 Jahre und mehr bei Opel die härtesten Arbeiten verrichtet hatten. Und wenn einige Politiker es erkannten, dann fehlten Konzepte oder Mehrheiten, um solche durchzusetzen. In Rüsselsheim wie auch in der Bundespolitik insgesamt war die Mehrheit des politischen Spektrums – also CDU/CSU und ein großer Teil der SPD gegen die Anerkennung Deutschlands als Einwanderungsland. Und noch schlimmer : Helmut Kohl incl. seine Partei+CSU waren – wie gesagt - nicht nur gegen Einwanderung, sondern für Vertreibung der als „überflüssig“ oder „unnütz“ erkannten Gastarbeiter.
Diese wahren Menschenfreunde regierten von 1982 bis 1998 und bestimmten die Gesetzgebung und das Verwaltungshandeln, teilweise in Übereinstimmung mit FDP und SPD in den 1990iger Jahren (s. die Einführung eines mangelhaften, restriktiven Ausländergesetzes im Jahre 1990, Amputation des Asylrechts 1993, den Visumszwang für Kinder 1997, das „Hungergesetz“ für Flüchtlinge u.a.).
Was war also zu tun ?
Angesichts tausender Menschen in den Ghettos der Opel-Wohnheime und teilweise auch in anderen kläglichen Unterkünften, die 10, 20 und mehr Jahre für das deutsche Wirtschaftswunder geschuftet hatten und nun den Wunsch äußerten, hier Wurzeln zu schlagen und die in der Heimat zurückgebliebene Familie nachzuholen (denn das gehört zwangsläufig zur Sesshaftigkeit), konnte es für einen sozial und gerecht denkenden Beobachter der Szene nur darum gehen, Widerstand gegen die offizielle Politik der Vertreibung und der Verhinderung der Familienzusammenführung zu leisten und zu organisieren. Ausländerbehörde, Sozialbehörde, öffentliche und private Wohnungswirtschaft, Arbeitsamt u.a. waren nämlich in der fraglichen Zeit des Umbruchs der 1980/1990iger Jahre fleißig bemüht, die Vorgaben der genannten wahren Menschenfreunde umzusetzen und dabei häufig auch noch eine „Schippe Schikanen oben drauf zu legen.“
Abgesehen vom verwaltungsinternen Kampf um jeden Einzelfall kam es darauf an, die ausländischen Einwohner beim Aufbau eigener Organisationen zu unterstützen, damit diese ihre Interessen besser wahrnehmen können, sodann zu versuchen, eine demokratisch legitimierte Vertretung der Migranten gegenüber den städtischen Organen zu schaffen. Das weitere, ebenso wichtige Element war, politisch engagierte, fortschrittlich denkende deutsche und ausländische Menschen zusammenzubringen, die solidarisch für eine Verbesserung der Situation im Sinne der Menschenrechte eintreten.
Konkrete Schritte zur Organisation des Widerstands gegen ausländerfeindliche Politik und Stimmungsmache 1980-82
Ich war am 1.1.1980 als „Berater für die ausländische Bevölkerung“ in den Dienst der Stadt Rüsselsheim getreten. Zur Zuständigkeit gehörte auch die „Gemeinwesenarbeit“ mit ausländischen und gemischt deutsch-ausländischen Gruppierungen, Initiativen und Vereinen.
Bereits im ersten Jahr meiner Tätigkeit gab es verwaltungsintern heftige Konfrontation um die Lösung von Einzelfällen, aber auch in Grundsatzfragen (z.B. darf ein ausländischer Opelwohnheimbewohner einen Antrag stellen, als Wohnungssuchender für eine Sozialwohnung registriert zu werden ?) Die grundsätzliche Verweigerung des Antragsrechts (ein Verstoß gegen die Grundregeln des Rechtsstaats – Rechtswegegarantie des Art.19 Abs.4 Grundgesetz) war für mich als Mensch und Jurist vor allem im Hinblick auf die Koppelung der Familienzusammenführung – Art.6 Grundgesetz (Schutzgarantie für Ehe und Familie) - mit der Lösung der Wohnungsfrage so gravierend und so radikalisierend, dass die künftige Strategie nur noch sein konnte, die Ausländer bei der Bildung von Selbsthilfeorganisationen zu unterstützen, eine demokratisch legitimierte Vertretung der ausländischen Bevölkerung zu bilden und eine Gruppe deutscher und ausländischer sozial engagierter Bürger und Bürgerinnen zu organisieren, um letztlich diese Art von Unrecht mit Hilfe der Betroffenen und der Öffentlichkeit stoppen zu können.
Diese mussten und konnten von außen Rechtsverstöße und Willkürhandlungen anprangern und Öffentlichkeit herstellen, wenn intern keine befriedigende Lösung möglich war.
Eine hilfreiche Einrichtung wurde der Arbeitskreis für Ausländerfragen beim Ortsverein der SPD, der auf meinen Vorschlag vom Juli 1980 mit Verzögerung im Februar 1981(1) gebildet wurde. Als damaliges SPD-Mitglied war ich anfangs auch Sprecher des Kreises und es ergaben sich wertvolle Kontakte und Freundschaften mit gleichgesinnten deutschen und ausländischen Genossen und Genossinnen. Ein Großteil der Gründungsmitglieder der VDAS und des Ausländerbeirats lernte sich in diesem Kreis kennen und schätzen. Hier wurden die Strategien zur Verbesserung der Situation erörtert und umgesetzt.
Ebenso unverzichtbar in der damaligen Zeit war die Zusammenarbeit mit dem Frankfurter Rechtshilfekomitee für Ausländer, zu dem ich kurz nach meiner Arbeitsaufnahme in Rüsselsheim Kontakt aufgenommen hatte. Das ergab sich fast automatisch aus meiner früheren Mitarbeit im gleichgearteten Bonner „Rechtshilfefonds für Ausländer“. Vor der Gründung der VDAS und vor der Einrichtung unseres eigenen Rechtshilfefonds war es ungeheuer wichtig, auf die Erfahrung und die Unterstützung der Frankfurter Kollegen und Kolleginnen in Rechtsstreitigkeiten zurückgreifen zu können. Eine Gruppe Rüsselsheimer Anwälte, Jurastudenten, Sozialarbeiter/innen und Vereinsvertreter fand sich im Dezember 1980 auf meine Einladung zusammen; es folgten regelmäßige Besprechungen über komplizierte Einzelfälle und grundsätzliche Fragen. Die offizielle (vereinsrechtliche) Gründung der „Nebenstelle des Frankfurter Rechtshilfekomitees für Ausländer“ fand am 10. September 1981 statt. Die Zusammenarbeit wurde auch nach der Gründung der VDAS zunächst intensiv bis zur Einrichtung unseres eigenen Fonds fortgesetzt, später sporadisch vor allem in Grundsatzfragen bis in die 2000er Jahre.
Das Gleiche gilt für den Kontakt zum Initiativausschuss „Ausländische Mitbürger in Hessen“ in Frankfurt, der ebenfalls bereits im Frühjahr 1980 aufgenommen wurde. In der Folgezeit war auch dieses Gremium bereit, uns in Problemfällen zu unterstützen.
Parallel dazu bildete sich ein „Rüsselsheimer Komitee gegen Ausländerfeindlichkeit“, welches die verschiedensten Gruppierungen und Einzelpersonen umfasste, z.B. Vertreter/innen des DGB, des Frauenforums, der demokratischen Arbeitervereine aus der Türkei, der Neuen Griechischen Gemeinde, des Arbeitskreises Ausländerpolitik der SPD, der FWWG, der Jungsozialisten, der KAB, des Rechtshilfekomitees usw. Im Mai 1982 wurde ein Sprecherteam gewählt, dem ich ebenfalls angehörte. Schwerpunkt war die Öffentlichkeitsarbeit gegen die zunehmende Ausländerfeindlichkeit in Gesellschaft, Verwaltung und Politik.
Die Umsetzung der Strategieüberlegungen
Als erstes war wichtig, an vorhandene Strukturen anzuknüpfen. Das bedeutete, die Zusammenarbeit mit den vor Ort zum Teil seit den 1960/70iger Jahren tätigen ausländischen Sozialdiensten der Wohlfahrtsverbände aufzunehmen. Es handelte sich um den italienisch/spanisch-sprachigen Dienst der Caritas, den griechischen Dienst des Diakonischen Werkes und den Internationalen Bund für Sozialarbeit in den Opelwohnheimen. (Die Arbeiterwohlfahrt hatte bis dahin keinen türkisch/arabischsprachigen Sozialdienst eingerichtet. Erst auf unser Drängen wurde ein türkischsprachiger Dienst im Herbst 1981und arabischsprachig im Dezember 1987 eingerichtet.) Es war unerlässlich, die Erfahrungen der Kollegen, Kolleginnen in unsere Arbeit mit einzubeziehen. Sie waren folgerichtig später beratende Mitglieder des Ausländerbeirats.
Anknüpfen an vorhandene Strukturen bedeutete vor allem aber auch, die ausländischen Kultur-und Sozialvereine (italienische, spanische, griechische, jugoslawische, türkische, marokkanische „Gemeinden“, Familienvereine, Arbeitervereine…) bei der Konstituierung eines Dachverbandes zu fördern. Am 30.5.1981 wurde der „Stadtverband der ausländischen Vereine“ gegründet (heute umbenannt in Verband interkultureller Vereine). (2)
Dieser nahm auch ein politisches Mandat wahr, indem er sich zusammen mit unserem SPD-Arbeitskreis für die Gründung eines von der ausländischen Bevölkerung demokratisch zu wählenden Ausländerbeirats einsetzte. Der entscheidende Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Satzung und Wahlordnung des Ausländerbeirats erfolgte dann im Sommer 1982, nach langen und heftigen Kontroversen über die Kompetenzen des Gremiums.
Die Wahlen zum Ausländerbeirat kraft Satzungsrechts der Stadt und in Einklang mit den Regeln der Hessischen Gemeindeordnung wurden auf den 5. Dezember 1982 angesetzt.
Am 25.5.1982 trafen sich Mitarbeiter/innen des SPD-Arbeitskreises für Ausländerfragen, des Komitees gegen Ausländerfeindlichkeit und von Heidemarie Wieczorek-Zeul persönlich eingeladene weitere Personen und verabredeten sich zur Gründung einer deutsch-ausländischen Solidaritätsvereinigung. Zuvor gab es eine lange Diskussion zwischen den beiden „Lagern“ (Arbeitskreis und Komitee) um die befürchtete parteipolitische Ausrichtung des zu gründenden Vereins und um die Frage, was besser sei : die offene Struktur und Vielfalt des Komitees ohne vereinsrechtliches Korsett oder eine vereinsrechtliche Lösung und dadurch möglicherweise mehr Einseitigkeit und Partei-Dominanz. Wir konnten die Mehrheit der Anwesenden davon überzeugen, dass beide „Modelle“ nebeneinander und miteinander für die gemeinsame Sache arbeiten sollten. Die Entwicklung in der Folgezeit bestätigte die Richtigkeit unserer Argumentation. Auch nach der Gründung der VDAS gab es gemeinsame Erklärungen und Veranstaltungen mit dem Komitee und nach und nach traten Mitarbeiter/innen des Komitees der VDAS bei.
Die Vereinigung Deutsch-Ausländische Solidarität
Die Gründungsversammlung fand am 11. August 1982 auf Einladung von HWZ in der Stadthalle Rüsselsheim statt. Nach der offiziellen Anwesenheitsliste (3) waren 17 Personen anwesend, Deutsche und Ausländer (Türken, Griechen, Portugiese, Bolivianer), jeweils ein Mitglied der CDU und FDP, große Mehrheit der SPD und zwei Parteilose.
Einstimmig gewählt wurden :
Heidemarie Wieczorek-Zeul, MdEP als Vorsitzende
Dr. med. José Ramírez Voltaire, Arzt, stellvertretender Vorsitzender
Mehmet Yücel, Lehrer, stellvertretender Vorsitzender
Otto Jaenisch, Berater der ausländischen Bevölkerung Stadt Rüsselsheim, Schriftführer
Barbara Fabricius, Sozialarbeiterin, Jugendamt Rüsselsheim, Kassenverwalterin
Prof. Kostas Vlachojannis, FH Rüsselsheim, Beisitzer
Manuel Campos, IG-Metall-Vorstand, Mörfelden, Beisitzer
Prof. Dr. Fritz Sandmann, Universität Frankfurt, wohnhaft in Rüsselsheim, Beisitzer
Wo sind sie geblieben ?
Barbara Fabricius und Prof. Dr. Fritz Sandmann sind verstorben.
Sie sind unvergessen !
Die übrigen leben hoffentlich noch alle, sind „in Rente“
Dr. José Ramírez Voltaire ist immer noch im Vorstand der VDAS !
Otto Jaenisch ist immer noch Schriftführer der VDAS !
Heidemarie Wieczorek-Zeul amtierte als Vorsitzende der VDAS zwei Amtsperioden bis zu ihrem Wegzug nach Wiesbaden 1986. Sie machte dann Karriere als MdB (SPD) und Bundesministerin für Entwicklungshilfe. Sie sandte uns regelmäßig Grußbotschaften und half in Einzelfällen bedrohter und hilfsbedürftiger Menschen.
Mehmet Yücel lebt als pensionierter Lehrer in der Türkei, zeitweise in Deutschland.
Prof. Kostas Vlachojannis lebt in Griechenland, zeitweise in Deutschland
Mit Manuel Campos haben wir leider keinen Kontakt mehr.
Blick auf die Jahre nach der Gründung
Wir begannen mit großem Elan unsere später in Jahrzehnten bewährte Tätigkeit auf den bekannten Hauptfeldern Öffentlichkeitsarbeit und Hilfe für die Opfer der restriktiven Ausländer-und Asylpolitik. Wegen der bereits vorhandenen Spannungen insbesondere mit der Ausländerbehörde kam es auf unsere Anregung im Januar 1983 zu einer Besprechung auf „höchster Ebene“ zwischen der Verwaltungsspitze der Stadt, Oberbürgermeister Norbert Winterstein (SPD), Bürgermeister Gerhard Löffert (SPD), weiteren Behördenvertretern und unserem Vorstand mit Heidemarie Wieczorek-Zeul, Prof. Kostas Vlachojannis, Fikret Vural von der Arbeiterwohlfahrt - Sozialdienst für Türken, Sakis Porichis vom Diakonischen Werk - Sozialdienst für Griechen. Prof. Dr. Zuleeg von der Universität Frankfurt war als „neutraler Experte“ geladen. Meine Rolle dabei blieb unklar, denn ich war Vorstandsmitglied der VDAS und zugleich „Ausländerbeauftragter“ (4) der Stadt. (Ich durfte im Auftrag der Stadt Protokoll führen.) Statt der erhofften Annäherung brachte das Treffen eine Verschärfung der Situation, denn es wurde in einer entscheidenden Grundsatzfrage keine Einigkeit erzielt (hat die Behörde Ermessensspielräume ?) und es folgte danach ein hässlicher Briefwechsel zwischen den Kontrahenten auch in weiteren Fällen, in denen bedrohte Menschen sich an uns gewandt hatten. Fazit :
Die Vertreibungspolitik der CDU/FDP - Bundesregierung unter Helmut Kohl gegen die angeblich ausgedienten „Gastarbeiter“ und ihre Familien wurde von den unteren Verwaltungsinstanzen egal welcher Couleur rigoros umgesetzt. Dass es so viele Migranten – nicht die Mehrheit – trotzdem geschafft haben, hier sesshaft zu werden, ist in erster Linie der Zähigkeit und dem Mut der Verzweiflung ( ! ) der betroffenen Menschen, nicht der deutschen Politik und den Behörden, zu danken !
Heidemarie Wieczorek-Zeul engagierte sich weiterhin energisch bis zum Ende ihrer zweiten VDAS-Amtsperiode 1986 sowohl für Fälle bedrohter Menschen wie auch für eine humane Ausländer- und Asylpolitik gegen die „Ausländer-Raus“- Bestrebungen der damaligen Bundesregierung.
Die gespannte Atmosphäre dieser Jahre war aber nur ein lauer Vorgeschmack auf das, was danach folgte : Pfarrer Max Gutknecht-Stöhr, Vorsitzender 1986 bis 1994, Prof.Dr. Manfred Volkmann (1994 bis 1999), Yeter Ayboga (1999 bis 2001) und wir alle Aktiven der VDAS, wir sahen uns einer enormen Steigerung der Uneinsichtigkeit, ja Rechtsblindheit der Behörden, der Machthaber in Bonn/Berlin auf dem Gebiet der Ausländer-und Asylpolitik gegenüber. Das führte zwangsläufig zu einer Art Kriegszustand…
Darüber und über die Vorgeschichte wird in einer ausführlichen Dokumentation zu berichten sein.
Ich selbst zog aus meiner damals gefährlichen Doppelrolle als Geschäftsführer der VDAS und gleichzeitig im Dienst der Stadt als Ausländerberater und Geschäftsführer des Ausländerbeirats die Konsequenz und trat bereits im November 1983 von meinem VDAS-Vorstandsamt zurück. Ich wurde als Beisitzer erst 1986 und 1994 als Schriftführer/Geschäftsführer wieder in den Vorstand gewählt und da bin ich – mangels Nachfolger/in – heute immer noch !
Anmerkungen : *) Zahlen von 1980 (1) Es war offensichtlich, dass die Einrichtung des „Ausländerarbeitskreises“ bis nach der Kommunalwahl 1981 verzögert werden sollte, was dann doch nicht ganz klappte.
(2) Bereits im Herbst 1980 wurde eine Art „Arbeitsgemeinschaft“ der Vereine gebildet (ohne vereinsrechtliche Formalitäten). (3) Die Anwesenheitsliste enthält nur die Namen der Personen, die Mitglieder werden wollten. Weitere Personen waren anwesend, um die Frage zu erörtern: „Komitee oder Vereinsgründung?“ (4) Ich wurde gelegentlich öffentlich auch von Magistratsmitgliedern so bezeichnet, war aber „Berater für die ausländische Bevölkerung“ und später zusätzlich Geschäftsführer des Ausländerbeirats.
Rüsselsheim, den 11.8.2017 Otto Jaenisch
25.4.2017 :
J a h r e s b e r i c h t 2016
Bereits zu Beginn des Jahres wurde deutlich, dass die offizielle „Willkommenskultur“ für Flüchtlinge und andere Migranten sich in eine „Abschiebekultur“ verwandeln würde. Wir hatten auf diese Entwicklung bereits in unserer Erklärung zum Tag der Menschenrechte am 10.12.2015 hingewiesen.
Am 1.März bestätigte Bundeskanzlerin Merkel diesen Trend, indem sie die Aufnahme von in Griechenland unter jämmerlichen Umständen gestrandeten Menschen – vergleichbar den sechs Monate zuvor von ihr aus Ungarn herausgeholten Leidensgenossen – ablehnte. Die Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaschinerien waren schon auf Hochtouren unterwegs, um Gesetze und Praxis zu verschärfen. „Asylpakete“ I, II und III bedeuteten weitere Einschränkungen des ohnehin zur Farce gewordenen Asylrechts und ermöglichten auch menschenrechtswidrige Abschiebungen (z.B. schwerstkranker Menschen). Diese Tendenz in der Ausländer-und Asylpolitik hielt das ganze Jahr über an und verstärkte sich noch gegen Ende unter dem Eindruck des kommenden Wahljahres 2017.
Bevor wir auf unsere Aktivitäten im Zusammenhang mit der Flüchtlingssituation eingehen, hier zunächst ein anderes Thema, welches uns am Anfang des Jahres beschäftigte :
Der Ausländerbeirat nach seiner Neuwahl – Erwartungen bis jetzt nicht erfüllt !
Noch vor der Wahl am 29.11.2015 hatten wir in einer Presseerklärung diese demokratisch legitimierte Vertretung der Migranten gegen ihre notorischen Miesmacher verteidigt und die Wahlberechtigten aufgefordert, zur Wahl zu gehen und den Ausländerbeirat bunter und weib licher zu machen (bisher war nämlich nur eine Frau in dem 25köpfigen Gremium vertreten).
Unser Aufruf war erfolgreich und so konnten wir in einer weiteren Erklärung verkünden :
„Wir freuen uns, dass fünf Frauen neu in den Ausländerbeirat gewählt worden sind, drei auf der Liste der „Internationalen Demokraten“ und zwei auf der neuen „Solidaritätsliste“. Die Pointe : Stefania Kigitsidou von den „Internationalen Demokraten“ wurde in der konstituierenden Sitzung am 16.12.2015 zur Vorsitzenden gewählt. Wir gratulieren!
Das eröffnet dem Gremium nach den in letzter Zeit künstlich erzeugten Spannungen neue Perspektiven und kann eine Voraussetzung für eine gute Zusammenarbeit innerhalb des Beirats wie auch im Verhältnis zu den übrigen Gremien und Institutionen in der Stadt sein. (Wir hoffen darauf.)“
Die Hoffnung wurde in der Folgezeit enttäuscht. Bereits nach drei Monaten trat die junge Vorsitzende von ihrem Amt zurück. Auch die übrigen neuen Mitglieder brachten offenbar keinen frischen Wind in die konservativ-islamische Männerdomäne. Es gab keine nach außen in Erscheinung getretene Beschäftigung mit den drängenden Problemen der Flüchtlingspolitik. Stellungnahmen zur Situation in der Stadt : Fehlanzeige, soweit uns bekannt. Mit einem solchen Verhalten wird sich der Ausländerbeirat bald selbst überflüssig machen. Uns als Mitgründer des Ausländerbeirats im Jahre 1982 schmerzt diese Prognose besonders !
Unermüdlicher Einsatz für Menschlichkeit und Gerechtigkeit : Armin Helm
Am 20.1. jährte sich zum 15. Mal Armin Helms Todestag. Armin, Lehrer, Kommunalpolitiker und Heimatforscher (!), war seit 1988 Mitglied der VDAS und 1999 unser stellvertretender Vorsitzender. In den 1980/90iger Jahren unterstützte er vehement unsere Anliegen, vor allem wenn es um den Schutz für Opfer der brutalen deutschen Ausländer-und Abschiebepolitik ging. Er war auch tatkräftiger Unterstützer des damals noch fortschrittlichen Ausländerbeirats. Einsatz für die Benachteiligten in der Gesellschaft, Minderheiten, Migranten war Leitmotiv seines Handelns. Er starb 53jährig.
Wir trafen uns am 23.1. an seinem Grab, später im Café und erinnerten uns an ihn !
„Willkommenskultur“
wird zur
Abschiebe(un)kultur
Dieses war der „geheime“ Leitsatz, welcher auf die offizielle Migrationspolitik im gesamten Jahr 2016 zutrifft und immer noch (verstärkt) gilt. Die vielen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Helfer und Betreuer arbeiteten und arbeiten weiter in bewundernswerter Aufopferung für Flüchtlinge und andere Migranten, während in Bund und Ländern bereits der Rückwärtsgang eingeschaltet war. Das hatte uns die ganze Zeit über ebenfalls beschäftigt.
So paradox es klingt : gerade die Aussicht auf eine Verschärfung der Asyl-und Abschiebepolitik weckte in uns die Erwartung, es müssten sich doch jetzt mehr Leute für die politische Arbeit zur Bewahrung der Menschenrechte einsetzen und somit sich für unsere Vereinsarbeit gewinnen lassen. Im Zuge dieser „Vorstellung“ trafen wir uns zu einer Klausur am Wochenende des 20.2. in Mainz. Wie sollte unsere „Personalnot“ behoben werden ? Die Neuwahl des Vorstands in 2015 war gescheitert, weil die Position des Geschäftsführers nicht besetzt werden konnte. In 2016 musste der provisorische Zustand beendet werden. Dies geschah dann in der Jahreshauptversammlung am 15. März, indem der geschäftsführende Vorstand auf drei Mitglieder verkleinert wurde und der seit 22 Jahren amtierende Geschäftsführer Otto Jaenisch schweren Herzens wieder antrat und gewählt wurde und außer ihm auch Yeter Ayboga und Jutta Duchmann. Als Beisitzerin wurde Maria Guerreiro Benvinda, als Beisitzer wurden Guido Casu und Dr. José Ramírez Voltaire gewählt. Revisor ist Heinz König.
Die Lösung des Personalproblems war damit aber nur aufgeschoben !
Sachlicher Schwerpunkt der Versammlung war die Flüchtlingspolitik. Wir beschlossen eine Resolution zum EU-Türkei Abkommen :
Das Abkommen der EU mit der Türkei ist eine
Schande für Europa, insbesondere für Deutschland !
Es beinhaltet : Wer aus der Türkei „illegal“ nach Griechenland gelangt, soll - nach einem „schnellen“ Verfahren – zurück in die Türkei abgeschoben werden. Im Gegenzug möchten einige EU-Staaten (welche ?) für jeden syrischen Abgeschobenen einen syrischen Flüchtling aus der Türkei auf „legalem“ Weg aufnehmen.
Dieses Verfahren stellt in mehrfacher Hinsicht einen Bruch der Genfer Flüchtlingskonvention dar, die ein Verbot der Rückschiebung (Non-Refoulement-Prinzip) von Flüchtlingen in Länder enthält, die der GFK nicht vorbehaltlos beigetreten sind. Außereuropäische Flüchtlinge werden aber von der Türkei auf Grund eines „Vorbehalts“ zur GFK ausdrücklich nicht geschützt. Die Türkei kann deshalb nicht als „sicherer Drittstaat“ gelten, ebenso wenig als „sicherer Herkunftsstaat“. Das lehrt auch die ständige Praxis des Umgangs mit Minderheiten und Flüchtlingen in diesem Land….
Förderung von Projekten und Vorhaben anderer
Einer guten Tradition folgend ( die in den letzten Jahren nicht mehr so intensiv befolgt wurde wie früher), nämlich auch Projekte anderer Träger oder gemeinsame Vorhaben zu unterstützen, haben wir diesmal in zwei Fällen unser Scherflein beigetragen :
„Erste Worte für einen guten Anfang“ Mehrsprachige Broschüre (deutsch-arabisch-farsi-urdu-englisch) Projekt einer Gruppe engagierter Personen in der Flüchtlingsarbeit
am 12.1. 200.00 €
IDA – Unterstützung für weibliche Flüchtlinge : Individuelle Beratung, Begleitung, Gruppenangebote, Gesundheitsangebot